In unserem Übungsdienst am 09.11.2023 haben wir uns mit den Unfallverhütungsvorschriften auseinandergesetzt. Insbesondere betrachteten wir die juristischen Hintergründen zur Blaulichtfahrt in Kombination mit Sonder- und Wegerechten sowie der Anschnallpflicht im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dabei lag der Fokus auf der sicheren Ausübung unserer Aufgaben unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen.
In Bezug auf die Blaulichtfahrt haben wir die relevanten Paragraphen der StVO von unserem Sicherheitsbeauftragten erläutert bekommen, um ein besseres Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Anschnallpflicht.
Durch die Besprechung von Fallbeispielen und die Diskussion dieser rechtlichen Aspekte wurden dabei auch die Konsequenzen bei Missachtung verdeutlicht.
Der heutige Übungsdienst hat somit nicht nur dazu beigetragen, unser Wissen im Bereich der Unfallverhütungsvorschriften zu vertiefen, sondern auch die Sensibilität für die juristischen Hintergründe im Zusammenhang mit Blaulichtfahrten und der Anschnallpflicht geschärft.