Wie sollte es auch anders sein, auch für den Dienst in der Feuerwehr existieren einschlägige Dienstvorschriften welche festlegen, wie und in welcher Form die Tätigkeiten und Aufgaben im Feuerwehrdienst zu verrichten sind.
Der Brandschutz und damit auch das Thema Feuerwehr in der Bundesrepublik Deutschland, ist generell Ländersache. Damit allerdings nicht jedes Bundesland völlig anders agiert bei der Umsetzung von Feuerwehrgesetzen über die jeweilige Landesgesetzgebung, gibt es auf Bundesebene den Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV).
In diesem Ausschuss existiert die Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften. Diese Projektgruppe erstellt Dienstvorschriften für die Feuerwehr und stellt diese den Bundesländern als Empfehlung zur Einführung ihrer entsprechenden Feuerwehrgesetze zur Verfügung. Diese werden dann, natürlich nicht „Eins-zu eins“, durch einen entsprechenden Erlass des jeweiligen Bundeslands in Kraft gesetzt. Aufgrund dieser Tatsache unterscheiden sich die gültigen Dienstvorschriften für die Feuerwehren von Bundesland zu Bundesland.
Die für unsere und alle weiteren Feuerwehren in Niedersachsen gültigen Dienstvorschriften werden durch das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) bereitgestellt.